Ab dem 09.01.16 gelten für Online-Händler neue Informationspflichten. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung), die im engen Zusammenhang mit der ADR-Richtlinie steht, deren Umsetzung ins deutsche Recht im Dezember 2015 beschlossen wurde.
Hauptziel der ODR-Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline-Verträge werden nicht erfasst.
Damit Verbraucher von der OS-Plattform Kenntnis erhalten, sieht Art. 14 Abs. 1 der Verordnung vor, dass Online-Händler ab dem 09.01.2016 auf die OS-Plattform verlinken müssen.
Wir nehmen nicht teil !
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